Gesetz zur Neuregelung des Waffengesetzes ab 01.04. 2003 und 01.04.2008
1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlichen zuständigen Waffenbehörde (Polizeipräsidium/Ordnungsamt) erteilt, wenn der Antragsteller Zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztum umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht Zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert (Transport).
3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig (Außer zu Silvester ab 2004).
Ausnahmen:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Genehmigung - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist
f) Im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen
g) Bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen)
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedetem Besitztum oder vom befriedetem Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leichtbrennbaren Objekten) entspricht.
4. Luftdruck- Federdruck- und CO²- Waffen
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen mit einer Energie der Geschosse bis 7,5 Joule ist frei ab 18 Jahren.
Das Schießen mit Luftdruck- Federdruck- und CO²-Waffen ist nur innerhalb des Befriedeten Besitztum erlaubt, sofern das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann oder auf zugelassenen Schießständen.
5. Soft-Air-Waffen ab 01.04.2008
Softair-Waffen sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Geschossenergie Plastikkugeln verschossen werden können. Der bisherige im Waffengesetz hierfür vorgeschrieben Richtwert von 0,08 Joule wird in Anpassung an die EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule erhöht.
Geschossenergie von Softair-Waffen (Anlage 2,Abschnitt 3,Unterabschnitt 2,Nr. 1 WaffG neu)
Das Waffengesetz 2003 hat die Grenze für die einem Geschoss mitgegebene Bewegungsenergie auf 0,08 Joule gesenkt. Es stellte sich aber heraus, dass diese Regelung mit dem europäischen Spielzeugrecht kollidiert, das für bestimmte Spielzeuge eine Geschossenergie bis zu 0,5 Joule vorsieht. Die Europäische Spielzeugrichtlinie differenziert danach, ob eine Waffe starre oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide Geschossarten verschießen kann. Die Geschossenergiegrenze wurde daher auf 0,5 Joule angehoben.
Bei dem Energiegrenzwert von 0,5 Joule ist, wie eine vom BMI in Auftrag gegebene Studie der Universität Magdeburg gezeigt hat, beim Auftreffen der Plastikgeschosse auf den menschlichen Körper nicht mit Verletzungen zu rechnen, solange die Augen geschützt sind. Diesen Sicherheitshinweis erhalten Nutzer vom Hersteller.
Soft-Air-Waffen mit einer Energie ab 0,5 Joule bis 7,5 Joule sind frei ab 18 Jahren und sind den Luftdruck- Federdruck- und CO²-Waffen gleichgestellt.
6. Anscheinswaffen, Softair-Waffen, Messer ab 01.04.2008
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind Nachbildungen, welche echten – also scharfen Schusswaffen – täuschend ähnlich sehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Situationen, bei denen Polizeibeamte vor der Entscheidung standen von der Dienstwaffe Gebrauch zu machen, da es für sie unmöglich war ein solches Imitat von einer echten, scharfen Schusswaffe zu unterscheiden. Auf Grund dessen können solche Anscheinswaffen außerhalb des eigenen Privatbereiches nur in einem sicheren, verschlossenen, Behältnis transportiert werden. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Messer
Schon 2003 wurden mit der Änderung des Waffengesetzes Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Da die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat, wird jetzt das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, wie z. B. beim Picknick im Grünen, weiterhin erlaubt.
7. Elektroschocker
BKA, KT 21ZV 25 - 5164.01 - Z- 20/2003 Die Ausnahmegenehmigung des BKA gemäß § 40 Abs. 4 Waffengesetz zur Regelung des Umgangs mit verbotenen Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen die vor dem 11.10.2002 erstmals hergestellt wurden und sich berechtigt im Verkehr befinden, ohne Prüfzeichen anderen zu überlassen, wenn die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 u. 3 Beschussgesetz eingehalten sind wird bis zum 31.12.2010 verlängert. Dies bedeutet, dass die oben beschriebenen Geräte Privatpersonen auch bis zu diesem Termin erworben und geführt werden dürfen.